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Pharmaindustrie

 

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Gewässerschutz

Bei der Herstellung von Chemikalien, Arzneimitteln etc. durch die chemisch- pharmazeutische Industrie entstehen zahlreiche nicht wieder verwertbare Abfälle und unerwünschte Nebenprodukte. Da sich die meisten dieser Abfälle in jenem Wasser sammeln, das die Konzerne aus dem Rhein für die chemischen Prozesse beziehen, ist es nicht möglich, dieses Abwasser einfach wieder in den Rhein zurückzuführen, weil es zu ökologischen Katastrophen in nicht voraussehbarem Ausmass führen würde.

In der Schweiz gelten deshalb genaue Richtlinien, wie man mit den chemischen Abfällen umzugehen hat. Damit die Umsetzung dieser Richtlinien zum Schutz unserer Umwelt eingehalten wird, sind am Gewässerschutz neben dem Bund und den einzelnen Kantonen auch die chemisch-pharmazeutischen Unternehmen aktiv beteiligt.

 

Die drei Hauptakteure im Gewässerschutz

Der Bund Der Kanton Die chemisch-pharmazeutische Industrie
Bundeshaus Bern Rathaus Basel Pharmaindustrie Basel
Die Rechtsgrundlagen des Gewässerschutzes werden vom Bund geregelt und gelten somit für die ganze Schweiz. Im Bezug auf die industriellen Abwässer sind heute zwei Gesetzestexte in Kraft.
  • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991
  • Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998


Im GSchV sind die genauen Auflagen zur Verarbeitung von chemischen Stoffen nicht vorhanden, weil die chemisch-pharmazeutische Industrie der Schweiz mit Mehrzweckanlagen arbeitet und sich deshalb die Abwässer ständig ändern. Um diese Lücke zu schliessen, hat der Bund einen Zusatz zum GSchV erlassen. Dieser Zusatz ist eine Richtlinie und heisst:

  • Einleitung von Abwässern aus der chemischen Industrie in Gewässer und Kanalisationen (Mitteilung zum Gewässerschutz Nr. 40, Bern, 2001)


Der Bund hat die Umsetzung der eidgenössischen Vorschriften zum grössten Teil den einzelnen Kantonen überlassen. Das heisst, der Kanton hat dafür zu sorgen, dass die oben genannten Regelungen in Kraft treten und eingehalten werden. Damit die gewünschten Resultate auch erreicht werden, ist das Amt für Umwelt und Energie (AUE) mit dem Vollzug der Vorschriften in der chemisch-pharmazeutischen Industrie zuständig. Die einzelnen Konzerne haben dafür zu sorgen, dass beim Produzieren ihrer Produkte so wenige Abfälle wie möglich entstehen. Die Unternehmen geben sich daher grosse Mühe, durch technische Verbesserungen bei ihrem Produktionsprozess die Ausschüttung von Abfällen zu reduzieren, damit sie das Abwasser in ihrem eigenen Betrieb weniger reinigen müssen, wodurch für sie weniger umfangreiche Kosten entstehen. Leider bilden sich bei den chemischen Prozessen häufig schwer oder gar nicht abbaubare Inhaltsstoffe, die speziellen Behandlungen unterzogen werden müssen und so die Kosten der Unternehmen in die Höhe steigen lässt. Wie zu erkennen ist, liegt es im eigenen Interesse der Konzerne, technisch auf dem neusten Stand zu sein.