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Schifffahrt

 

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Rechte

Heutzutage darf jedermann mit den benötigten Papieren auf dem Rhein verkehren. Dies war jedoch nicht immer so. Das Recht auf freie Schifffahrt, wie es heute existiert, gab es bis ins Jahre 1837 nicht. Wer zuvor beruflich mit dem Schiff verkehren wollte, war auf die Erlaubnis des Klosters Allerheiligen, nach 1404 auf diejenige der Stadt Schaffhausen angewiesen. Diese Monopolstellung sorgte dafür, dass Schaffhausen zu einem der bedeutendsten Warenumschlagplätze für diverse Rohstoffe wurde. Im Jahre 1837 wurde dann ein Vertrag über die Rheinschifffahrtsverhältnisse zwischen Schaffhausen und Zürich unterzeichnet. Dreissig Jahre später trafen die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Grossherzogtum Baden weitere Abmachungen dazu.